Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Seit dem 01.01.2006 können Sie Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wer erhält den Steuerbonus?
- Mieter für den Privathaushalt
- Eigentümer (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Wofür erhält man den Bonus?
Auf die Arbeitskosten des Handwerkers bei:
- Erhaltungs-
- Modernisierungs- oder
- Renovierungsmaßnahmen
Voraussetzungen:
- Auf der Handwerkerrechnung muß die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein
- Arbeitskosten sind in einem separaten Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
- Der Rechnungsbetrag muß auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden
(Nachweis durch einen Beleg des Geldinstitutes von der Überweisung oder durch einen Kontoauszug)
Höhe des Steuerbonus:
- 20 % von max. 6000,00 €, d.h. max. 1200,00 € im Jahr
(Summe aller Handwerkerleistungen je Haushalt)
Beispielrechnung: Material- und Arbeitskosten separat ausgewiesen !!!
Materialkosten (mit MWST) Arbeitskosten (mit MWST)
401,87 € 682,14 € + 19% (129,61 €)
= 811,75 €
Ihr Steuerbonus (20% von 811,75 €) = 162,35 €
Sollten Sie noch Fragen zum Steuerbonus haben, geben wir Ihnen gern Auskunft.
Die Höhe des Bonus ist selbstverständlich schon auf unserem Angebot ersichtlich.