Steuerbonus für Handwerkerleistungen

 

Seit dem 01.01.2006 können Sie Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

 

Wer erhält den Steuerbonus?

- Mieter für den Privathaushalt

- Eigentümer (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Wofür erhält man den Bonus?

Auf die Arbeitskosten des Handwerkers bei:

- Erhaltungs-

- Modernisierungs- oder

- Renovierungsmaßnahmen

Voraussetzungen:

- Auf der Handwerkerrechnung muß die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein

- Arbeitskosten sind in einem separaten Betrag auf der Rechnung ausgewiesen

- Der Rechnungsbetrag muß auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden

(Nachweis durch einen Beleg des Geldinstitutes von der Überweisung oder durch einen Kontoauszug)

Höhe des Steuerbonus:

- 20 % von max. 6000,00 €, d.h. max. 1200,00 € im Jahr

(Summe aller Handwerkerleistungen je Haushalt)

Beispielrechnung: Material- und Arbeitskosten separat ausgewiesen !!!

Materialkosten (mit MWST)                                             Arbeitskosten (mit MWST)

401,87 €                                                               682,14 € + 19% (129,61 €)

                                                                                                                                     =   811,75 €

Ihr Steuerbonus (20% von 811,75 €)                                            =   162,35 €

Sollten Sie noch Fragen zum Steuerbonus haben, geben wir Ihnen gern Auskunft.

Die Höhe des Bonus ist selbstverständlich schon auf unserem Angebot ersichtlich.

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